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Hülkenberg entgeht sofortiger Stop-and-Go-Strafe

Nico Hülkenberg hat nach dem Kanada-Grand-Prix 2026 eine seltene, für den Rest der Saison ausgesetzte Stop-and-Go-Strafe erhalten, nachdem er zusammen mit Liam Lawson gegen das Startverfahren verstoßen hatte. Beide Fahrer wurden zusätzlich von den Stewards verwarnt.

Bemerkenswert an der Entscheidung ist vor allem, dass das Reglement für Hülkenberg eigentlich eine sofortige Stop-and-Go-Strafe vorsah. Die FIA setzte die Sanktion dennoch aus, weil sie den Vorfall auf der dritten Formationsrunde als ungewöhnlich einstufte und die Auswirkungen auf den Rennstart als gering bewertete.

Auslöser für die zusätzliche dritte Formationsrunde war ein Problem bei Arvid Lindblad im Racing Bulls, der sein Auto nicht in den Gang bekam und damit zwei zusätzliche Formationsrunden verursachte. In dieser letzten Formationsrunde fuhr Hülkenberg nach Einschätzung der Stewards ungewöhnlich spät von seiner Startposition los und fiel hinter Lawson zurück. Dadurch überquerten beide Autos die erste Safety-Car-Linie in der falschen Reihenfolge, bevor sie sich bis zur Startaufstellung wieder korrekt einsortierten.

Die Stewards erklärten nach Anhörung der beiden Fahrer und der Teamvertreter sowie nach Prüfung von Positions-, Video-, Timing- und Onboard-Daten: „Dies war ein ungewöhnlicher Vorfall. Auto 27 war beim Losfahren von seiner Startposition für eine dritte Formationsrunde langsamer, als vernünftigerweise zu erwarten gewesen wäre. Auto 30 fuhr früher los als erwartet und hätte länger warten müssen, bis Auto 27 gestartet war.“

Für Hülkenberg war der Fall heikler als für Lawson. Nach dem Reglement hätte er an die Box fahren müssen, wenn er seine ursprüngliche Position bis zur ersten Safety-Car-Linie nicht wiederhergestellt hatte. Weil das nicht geschah, wäre normalerweise eine Stop-and-Go-Strafe zwingend gewesen. Laut den Stewards erklärte Hülkenberg während der Formationsrunde jedoch, dass er Lawson nicht sicher überholen konnte, um seine korrekte Position zurückzubekommen.

Entscheidend für das Strafmaß war, dass der Start nicht verschoben werden musste, die Startaufstellung nicht gestört wurde und beide Autos das Rennen letztlich von ihren korrekten Startplätzen aufnahmen. Deshalb bewerteten die Stewards die reguläre Strafe als „extrem hart und nicht verhältnismäßig“ für einen Verstoß mit „relativ geringer“ Wirkung und setzten die Stop-and-Go-Strafe auf Grundlage von Artikel 12.4.6 des International Sporting Code aus. Sie wird nur dann vollstreckt, wenn Hülkenberg in dieser Saison ein ähnliches Vergehen erneut begeht.