Joey Mawson hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Nyon die Vorwürfe zurückgewiesen, er habe im November 2019 auf einem Anwesen in Gland eine Pflegerin aus Michael Schumachers Betreuungsteam zweimal sexuell angegriffen, während die Staatsanwaltschaft den Fall als Tat an einer bewusstlosen Frau darstellt.
Nach Darstellung der Anklage hatte die Frau bei einem Treffen mit Mitarbeitern Alkohol getrunken, wurde so krank und benommen, dass sie nicht mehr stehen konnte, und wurde von Kollegen vollständig bekleidet in ihr Zimmer gebracht. Dort sei sie schlafen gelassen worden. Später, so sagte sie vor Gericht, sei sie nackt und ohne Erinnerung an das Geschehen der Nacht wieder zu sich gekommen. In einem weiteren Bericht wurde die Schilderung der Staatsanwaltschaft mit den Worten wiedergegeben, sie sei auf blutbefleckten Laken aufgewacht.
Mawson bestritt die Vorwürfe vehement und erklärte, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Vor Gericht sagte er, die Frau sei nicht betrunken gewesen, sondern wach und ansprechbar. Sie habe geflirtet, und er habe an ihre Tür geklopft und sei hereingebeten worden. Zugleich räumte er ein, selbst stark alkoholisiert gewesen zu sein und erst am nächsten Morgen erkannt zu haben, wie betrunken er tatsächlich gewesen sei.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen damit zwei unvereinbare Versionen derselben Nacht: hier die Anklage, die von einem Übergriff auf eine bewusstlose Frau spricht, dort Mawsons Aussage, die Begegnung sei freiwillig gewesen. Staatsanwalt Xavier Christe sagte in seinem Schlussvortrag, Mawsons Aussage vor Gericht weiche in mehreren Punkten von früheren Angaben gegenüber den Ermittlern ab. Besonders hob er Widersprüche bei Mawsons Darstellung zur Verwendung von Kondomen hervor, nachdem dieser zunächst von Kondomen gesprochen, später aber erklärt hatte, es sei kein Schutz verwendet worden.
Mawson bestätigte außerdem, der Pflegerin nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine Entschuldigungsnachricht geschickt zu haben. Auf Nachfrage von Richterin Patricia Cornaz begründete er das damit, er sei von den Anschuldigungen überwältigt gewesen. Es sei eine gentlemanlike Geste gewesen, sagte er, obwohl er nichts falsch gemacht habe.
Der Fall spielt zwar im Umfeld von Michael Schumacher, ist nach Angaben des Gerichts aber nicht gegen dessen Familie gerichtet. Die Frau gehörte laut Gericht zu einem medizinischen Team, das den seit seinem Skiunfall 2013 nicht mehr öffentlich gesehenen siebenmaligen Formel-1-Weltmeister betreute. Laut Anklage war jedoch kein Mitglied der Schumacher-Familie zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls im Haus, niemand aus der Familie wurde als Zeuge benannt, und die Familie ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Für das Gericht läuft der Prozess damit auf die zentrale Frage hinaus, welcher Darstellung es folgt: der Schilderung einer Frau, die nach dem Abend jede Erinnerung verloren haben will, oder Mawsons Version eines einvernehmlichen Kontakts, die die Staatsanwaltschaft wegen mehrerer Widersprüche direkt angreift.
© Jonathan Borba